SV 1919 Ober-Olm e.V.
 

Mitgliedschaft 

Wie kann ich Mitglied werden?
Jede Person kann durch schriftliche Anmeldung die Mitgliedschaft beantragen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Antrag. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es?
Der Verein unterscheidet zwischen aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern, Jugendlichen Mitgliedern (unter 18 Jahren), Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden sowie Fördermitgliedern.

Wie endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Der Verein behält sich das Recht vor, beim Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände innerhalb der Jahresfrist einzufordern.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft genügt eine formlose Mail an mitgliederservice@svober-olm.de. Wir weisen dringend darauf hin bestenfalls auf den postalischen Weg zu verzichten, um der eigenen Nachweispflicht nachzukommen.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied bist du verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck zu unterstützen sowie die laut gültiger Gebührenordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Du musst Änderungen deiner Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitteilen.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an Versammlungen, Stimmrecht, Recht auf Informationen sowie Recht auf Beteiligung an Vereinsaktivitäten entsprechend der Mitgliedschaftsart.


Wie werden Mitgliedsbeiträge eingezogen?
Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich zum 1. Februar des Kalenderjahres fällig. Der Verein zieht die Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschriftverfahren jeweils zum Fälligkeitsdatum ein.

Wie erfolgen Änderungen der Beiträge und Gebühren?
Änderungen bis zu 20% können durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Höhere Änderungen bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.

Welche Monatsbeiträge gelten für unterschiedliche Mitgliedergruppen?
Aktive Mitglieder (Erwachsene über 18 Jahre): 10,00 € / Monat
Passive Mitglieder (Erwachsene über 18 Jahre): 6,00 €/ Monat
Ermäßigt (Kinder, Schüler*, Studenten*, Rentner): 6,00 € / Monat
Familie: 15,00 € / Monat
Fördermitglieder: Mindestens 1,00 € / Monat, ein höherer Beitrag kann jährlich selbst festgelegt werden.

* Hinweis: Nachweise sind jährlich per Mail vor dem 01.02. an mitgliederservice@svober-olm.de zu erneuern

Was geschieht bei gescheitertem Bankeinzug?
Bei gescheitertem Bankeinzug aufgrund vom Mitglied zu vertretener Gründe sind dem Verein entstehende Bankgebühren sowie eine pauschalierte Aufwands- und Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 je Vorgang vom Mitglied zu erstatten.

Wie erfolgt die Mitgliederverwaltung?
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV), und die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Sie haben eine Mahnung/ Zahlungserinnerung erhalten, obwohl Sie sicher sind ihre Mitgliedschaft gekündigt zu haben, was nun?

Hier kommt es ganz drauf an: 

  1. Sie sind bereits ausgetreten und können ihren Austritt belegen? Dann schicken Sie und den Nachweis an mitgliederservice@svober-olm.de. Anschließend werden wir Ihnen dies bestätigen und auf weitere Forderungen verzichten. 
  2. Sie sind vermeintlich ausgetreten und können ihren NICHT Austritt belegen? Dann müssen wir um ihr Verständnis bitten und gemäß unserer Gleichbehandlungspflicht auf Grundlage der Informationslage entscheiden, ob ein Fehler unsererseits eindeutig belegbar ist

Zusätzlicher Hinweis: Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen zum Jahresende